Allgemeine Geschäftsbedingungen
WIR VERKAUFEN UND LIEFERN
ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes bestimmt ist, und zwar auch im Falle mündlich geschlossener Kaufverträge. Der Käufer erkennt sie nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie andere abweichende Vereinbarungen für jedes einzelne Geschäft schriftlich bestätigt werden.
§1. PREISE
Die Preise in unseren Preislisten sind freibleibend, sie stellen kein Angebot dar. Vereinbarte Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Sie beruhen auf dem Stand der Löhne und Einsatzkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten bis zum Zeitpunkt der Lieferung Änderungen eintreten, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen. Vorstehendes
gilt im nicht-kaufmännischen Verkehr, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Sollte diese Preiserhöhung mehr als zehn Prozent gegenüber dem vereinbarten Preis betragen, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Lager und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen an den Käufer gegen Berechnung der Fracht- und Verpackungskosten, wenn nicht Selbstabholung vorgeschrieben wird. Besondere Versandarten (Expressgut, Eilgut, Luftfracht) werden nur auf Wunsch des Käufers vorgenommen und ebenfalls gesondert berechnet.
§2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Rechnungen sind, wenn nichts Anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder Meldung der Versandbereitschaft netto Kasse zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb einer Woche werden zwei Prozent Skonto gewährt. Soweit die Rechnung Daten für den Eingang der Zahlung ausweist, sind diese für den Skontoabzug und die Netto-Fälligkeit maßgeblich.
Skontoabzüge sind in Höhe der Beträge unzulässig, in der im Zeitpunkt der Zahlung Forderungen bestehen, deren Zahlungsziele überschritten sind. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden indes vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Schecks und Wechsel, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung, werden nur zahlungshalber gegen Vergütung der Diskont- und Bankspesen angenommen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest wird nicht übernommen. Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse darstellen (z. B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Nichtbezahlung fälliger Forderungen für schon gelieferte Waren), berechtigen den Verkäufer, sämtliche Rechnungen über schon ausgelieferte Waren fälligzustellen und noch ausstehende Lieferungen nur Zug um Zug gegen Bezahlung vorzunehmen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, das Recht zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und zum Forderungseinzug zu widerrufen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Rechtsverhältnis
beruht. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
§3. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder zur
Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht vom Verkäufer stammenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den der Verkäufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an den Verkäufer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Verkäufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Verschlechterung der Vermögenslage bzw. der Kreditwürdigkeit gemäß Ziffer 2 ist der Verkäufer, unbeschadet der Ausübung weiterer Rechte, berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zum Zwecke der Sicherstellung zu verlangen; hierin liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer hat dem Verkäufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren.
Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern und sie als unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehend zu kennzeichnen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware freihändig nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung zu verkaufen. Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich der Verwertungskosten. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe der Forderungen des Verkäufers um 20 Prozent oder mehr, wird der Verkäufer insoweit die Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Der Käufer hat den Verkäufer über den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen, insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu unterrichten und ihn in jeder Weise auf eigene Kosten bei der Intervention zu unterstützen.
§4. LIEFERFRIST
In Angeboten genannte Lieferfristen sind freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist gilt vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung an. Eine Gewährleistung für die Einhaltung einer Lieferfrist übernimmt der Verkäufer nicht, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin” bezeichnet worden ist. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Aufruhr, Krieg, Blockade, Streik sowie Ausbleiben der Selbstbelieferung und Betriebsstörungen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können.
§5. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt oder, im Falle der Selbstabholung, sobald die Ware vom Verkäufer versand- oder abholbereit gemeldet ist. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht Erfüllungsort ist. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
§6. GEWÄHRLEISTUNG / MÄNGELANSPRÜCHE
Unserer Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer erweitert seine Gewährleistungsfrist auf 48 Monate, wenn ein dem Einsatzzweck der Anlage entsprechender Seikl-Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Gewährleistungsvorausersatz kann auf Grund von Erfahrungen nicht erfolgen. Ware die zum Gewährleistungsaustausch bestellt wird, muss vorerst wie normale neu bestellt Ware bearbeitet und berechnet werden. Erst nach Eintreffen Ihrer zurückgesandten Ware mit beigefügter Rechnung und nach anerkannter Garantie durch den Hersteller, erfolgt eine Gutschrift zu Ihren Gunsten.
Im Gegenzug dafür ist die Gewährleistung auf den Ersatz schadhafter Teile, mit Ausnahme von Verschleißteile wie Keilriemen, Filter usw. und unter Ausschluss jeglicher Transport-, Verpackungs-, Arbeits- und Wegekosten sowie Kosten der Schadensursachenermittlung beschränkt.
Eine Gewährleistung kann für folgende Fälle nicht gegeben werden:
• Reparaturkosten für durch eine falsche Benutzung bzw. Missbrauch entstandene Schäden.
• Brand-, Lösch-, Überschwemmungs- und Wasserschäden.
• Schäden, die durch Missbrauch, Vernachlässigung oder Fremdkörper entstanden sind.
• Schäden, die durch die Extrembedingungen in der weiten oder unmittelbaren Umgebung sowie bei der Stromversorgung entstanden sind.
• Verlust des Kühlmittels entstanden durch das Verbinden von Rohrleitungen bzw. Anschlussstücken.
• An die Anlage angeschlossenen Teile, die nicht seitens Seikl geliefert wurden.
• Kosten, die durch das Umstellen von anderen Geräten, um Zugang zur Anlage zu ermöglichen, verbunden sind.
• Schäden und Störungen, die durch unreine Filter oder schmutzige Kondensatoren entstanden sind.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Dem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht die Verweigerung der Nacherfüllung durch die Verkäuferin/Auftragnehmerin wegen Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung (§ 439 Abs. 3 BGB) sowie die Unzumutbarkeit für den Käufer/Auftraggeber gleich. Der Käufer hat die Ware innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Waren zu untersuchen. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb 8 Tagen nach Anlieferung, nicht offensichtliche Mängel und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzeigen, anderenfalls gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäß genehmigt und die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für gebrauchte Gegenstände werden jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Sonstige Schadensersatzansprüche richten sich nach der nachfolgenden Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.
Etwaige Rückgriffsansprüche des Unternehmers im Sinne von § 478 BGB bleiben ebenfalls unberührt. Rücktritt und Minderung sind nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeschlossen. Soweit außervertragliche Ansprüche wegen Lieferung einer mangelhaften
Sache mit Mängelansprüchen konkurrieren, gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die vorstehenden Verjährungsfristen.
§7. HAFTUNG
Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher außervertraglicher und vertraglicher Pflichten. Wir haften in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf das vorhersehbare typischerweise eintretende Risiko. Dies gilt auch für die außervertragliche Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässige Pflichtverletzungen unsererseits, unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§8. RÜCKGABE
Die Rückgabe von vertragsgemäß gelieferten Waren ist ausgeschlossen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rücknahme von der
Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.
§9. SONSTIGES
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, auch im Wechsel- und Scheckprozess, Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, eine Klage an dem für den Käufer zuständigen Gerichtsstand zu erheben.
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelansprüche ist Hamburg. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen sowie des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt.
§10 Allgemeines
Dieses Dokument enthält die gesamten Vereinbarungen zwischen Seikl GmbH. und dessen Kunden. Es kann jedoch zu außerordentlichen, schriftlichen oder mündlichen, Vereinbarungen oder Verständnissen kommen. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sollte ein Teil oder mehrere Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen, die über den Vereinbarungstext hinausgehen, werden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Für alle Geschäftsabwicklungen gilt das deutsche Recht und das des Bundeslandes Hamburg. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
§11 Datenschutz
Wir erheben nur Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen Anbieter und Verbraucher erforderlich sind. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir garantieren, dass nach beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten (also Lieferung und Zahlung) Ihre Daten gelöscht werden. Allerdings behalten wir uns die Speicherung bis zum Ende der Garantie- oder der Gewährleistungsfrist vor. Während der erlaubten Dauer der Speicherung, werden wir keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken, zur Marktforschung oder zur Herstellung von Nutzungsprofilen verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen SEIKL GMBH - Stand 1.1.2009